AUF EINEN BLICK: ALLES ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT
Der Beruf des Journalisten oder Pressefotografen ist weit gefasst und das Spektrum journalistischer Tätigkeiten ist einem ständigen Wandel unterworfen. Wollen Sie Ihre Aktivitäten als Medienschaffender weiter ausbauen, so finden Sie in der European Press Federation einen kompetenten Partner mit vielfältigen Branchenkontakten. Mitglieder wissen den berufsorientierten Service zu schätzen.  Bei der European Press Federation sind nicht nur so genannte Medienprofis Mitglied, sondern auch viele engagierte Newcomer. Grund: die EPF unterstützt auch jene Personenkreise, die ihre journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben.

 European Press Federation

1. Wer kann Mitglied in der EPF werden?

Voraussetzung ist Ihre journalistische Tätigkeit (egal ob haupt- oder nebenberuflich), die Sie im Zuge der Anmeldung kurz bestätigen (s. Anmeldeformular).


2. Wer bekommt einen Presseausweis?


Anspruch auf das Ausweisdokument haben Personen, welche journalistisch tätig sind. Damit einer Mitgliedschaft zugestimmt werden kann, benötigt die EPF vom Antragsteller einen Nachweis über eine journalistische Tätigkeit. Als Nachweis werden u. a. akzeptiert:

• Aktuelle Honorarabrechnungen über journalistische Tätigkeiten
• Hauptberufliche Tätigkeit als Journalist oder Medienschaffender
• Redaktionsvertrag oder Bescheinigung des Verlages oder Agentur
• Vorlage einer Veröffentlichung in den letzten 6 Monaten
• Publikationsnachweis oder Nennung im Impressum
• Angestellter in Fremdenverkehrsberufen oder Pressesprecher
• Kopien anderer anerkannter Presseausweise
• Veranlagung beim Finanzamt als 'journalistisch tätig'
• Tätigkeit in der Öffentlichkeitsarbeit (Vereine/Firmen/Behörden)

Mitglied

Über die Antraggenehmigung das entscheidet der Vorstand. Anträge können jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.


3. Wozu wird ein Presseausweis benötigt?

Ein Presseausweis legitimiert den Besitzer als offiziellen Repräsentanten/Vertreter der Presse. Die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit wird durch den Presseausweis erleichtert.


4. Von wem wird der Presseausweis ausgestellt?

Der international gültige Presseausweis wird von der Presseorganisation 'European Press Federation' ausgestellt.


Gültigkeitsdauer, Mitgliedsbeiträge und Leistungen


Presseausweise sind gültig für das jeweils aufgedruckte Kalenderjahr und werden jedes Jahr neu ausgestellt. Unterschieden wird zwischen einer Standard- und Premium-Mitgliedschaft, welche je nach Status unterschiedliche Leistungen enthält.


Vorteile, die Mitglieder der EPF zu schätzen wissen:

• Keine überteuerten Mitgliedsbeiträge! Kein Aufpreis für das PKW-Presseschild.
• EPF-Mitglieder erhalten für kleines Geld umfassende Leistungen.
• Keine diskriminierende Offenlegung von Verdienst- oder Arbeitsnachweisen.
• Unbürokratische, transparente und rasche Abwicklung.
• Kein Tätigkeitsnachweis erforderlich. Es reicht, wenn Sie journalistisch tätig sind.
• Garantierte Leistungen: EPF-Support, Service und Member-Login.